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Bürgerliche
Ehe und Familie
Ein Seminarreferat
[junge linke Hannover, 2000]
Dieses Referat wendet sich gegen die falsche Vorstellung, daß
Ehe und Familie oder einfach nur eine Zweierbeziehung ein Reservat
vor den Auswirkungen von Gesellschaft und Politik bildet. Als zu
untersuch-enden Gegenstand nehme ich mir Ehe und Familie vor, weil
sie als die Keimzelle der bürgerlichen Gesellschaft mit dazu
beiträgt, die Verhältnisse der kapitalistischen Produktionsweise
zu reproduzieren. In der Form der Ehe findet sich ein festgelegtes
Verhältnis, in dem sich die Geschlechter zueinander verhalten
sollen. Dieses Verhältnis wird sowohl durch geltendes Recht
und durch die falschen Vorstellungen der Leute vorgefunden und gleichermaßen
beibehalten.
Liebe, Sex und Familie hält man gemeinhin für das, was
ganz privat ist und sein soll. Wen ich liebe, ist tatsächlich
eine freie Willensbestimmung – interessant ist, wie das in der bürgerlichen
Gesellschaft abläuft. Bei der Betrachtung von Ehe und Familie
beschränke ich mich auf die Umstände der bürgerlichen
Gesellschaft unter kapitalistischer Produk-tionsweise. Einen historischer
Abriß, der ausführlicher sein müßte als ich
es hier leisten kann, spare ich aus.
Daß Eheschließung und die Gestaltung des Ehe- und Familienlebens
„Privatsache“ der Beteiligten ist, war nicht immer so. Seit der
Romantik ist die Ehe der Ort, an dem die „wahre Liebe“ ihre Bestätigung
finden soll. Die Liebesheirat ist eine Errungenschaft der bürgerlichen
Gesellschaft. Und auch wenn die Scheidungsraten steigen: Die monogame
heterosexuelle Zweierbeziehung gilt als die Norm des bürgerlichen
Zusammenlebens. Diese Zweierbeziehung soll dann in der Ehe münden,
bleibt aber auch ohne Heirat strukturell der Ehe ähnlich. Die
Liebe als ein Gefühl soll mit der Ehe gekoppelt werden: Ein
Gefühl wird in die Form einer Institution gebracht. Auf das
Gefühl der Liebe läßt sich keine Ewigkeit geben,
aber durch die Institution Ehe wird aus der Beziehung ein berechnendes
Verhalten zueinander auf Lebenszeit gemacht.
In diesem Referat soll untersucht werden, welches Interesse der
Staat an der Institution Ehe und Familie hat, und warum sich diese
Institution als Ort der individuellen Reproduktion erhält.
Der Staat muß niemanden zum Heiraten zwingen und trotzdem
erhält sich die Ehe als individuelle Norm und scheinbares Bedürfnis
der bürgerlichen Subjekte. Früher war Ehe und Familie
eine ökonomische Gemeinschaft, die nicht unbedingt an Liebe
gekoppelt war. Was die Liebe „aushalten“ muß, ist ein wichtiger
Faktor geworden, denn mit den individuellen Anforderungen der Reproduktion
fertig zu werden ist einfacher, wenn es mit einer emotionalen Verbindung
geschieht. Dementsprechend ist der Anspruch der Ehe gestiegen: Harmonisches
Miteinander und Geborgenheit ist das Ideal, an dem sich die Ehe
zu messen hat. Probleme, die aus der individuellen Reproduktion
hervorgehen, werden zu einem individuellen und privaten Problem
gemacht, obwohl sie eigentlich gesellschaftlich sind. Dahinter steckt
eine Verklärung der Verhältnisse: Erklärt man die
Ehe als das immer Private und Intime, schließt man eine generelle
Kritik aus und macht das Problem zu einem scheinbar rein individuellen
Problem. Und genau das ist das Ideologische.
Man denkt sich in der Liebe frei, ist aber dennoch an gesellschaftliche
Bedingungen gebunden. Anfangen tut das damit, daß man für
seine eigene Reproduktion sorgen muß: Man muß arbeiten
gehen (die Glücklichen, denen das erspart bleiben kann). Und
dann ist man auch schon drin in der Tretmühle der kapitalistischen
Produktionsweise: Man muß seine Arbeitskraft gut verkaufen,
denn schließlich gibt es auf dem Arbeitsmarkt viele. Immer
nett im Kundenverkehr, vom Chef auch mal einen Rüffel einstecken,
immer kuschen müssen und nie das Band abstellen zu können
– den Sinn für sich, außer dem schnöden Lohn, den
man nun mal zum Überleben braucht, findet man in der Lohnarbeit
nicht. Natürlich lügen sich auch viele in die Tasche:
Sie versuchen sich mit dem Betrieb zu identifizieren oder auch mit
dem Beruf, weil man sich die Ausbildung zu seiner Qualifikation
ganz seinen Neigungen gemäß ausgesucht hat. Was immer
man sich so an falschen Vorstellungen zu eigen macht, arbeiten gehen
zu müssen, bleibt ein aufgeherrschter Zwang.
Ein Paar, besonders eines, das den Ehebund eingegangen ist, steht
nicht in Konkurrenz zueinander: Sie bilden eine Gemeinschaft, in
der sie sich den sonstigen Konkurrenzkalkulationen der kapitalistischen
Gesellschaft ausnehmen. Weil man draußen in der feindlichen
Welt das Glück nicht finden kann, weil Konkurrenz herrscht,
sucht man es zu Hause: Da richtet man sich schnuffelich ein und
macht sich wieder fit für den nächsten Arbeitstag; da
sucht man das Glück in einer trauten Zweierbeziehung.
Wenn man schon den ganzen Tag arbeiten geht, dann will man sehen
wofür. Daß man einfach leidlich dahinlebt, reicht da
nicht. Bei der Arbeit herrscht der Zwang und herrscht die Konkurrenz.
Da darf man nicht sein wie man will, während man sich zu Hause
nicht beweisen muß, weil dort andere Maßstäbe gelten.
Weil man die Zeit gern zu zweit verbringt, zieht man vielleicht
zusammen, denn bei acht Stunden Arbeit könnte man dann wenigstens
die Freizeit zusammen verbringen. Das Glück dann tatsächlich
in der Freizeit zu suchen und nicht in der Arbeit, ist eine noch
recht neue Sache. In der ideologischen Vorstellung, warum man Kinder
kriegen sollte werden die Blagen zum „lebenden Beweis der Liebe“.
Früher galt es eher, einen „Stammhalter“ zu finden, einen der
Haus und Hof erbt und dafür sorgt, daß Hab und Gut nicht
verfällt, sondern in der Hand der nächsten Generation
fortbesteht. Der Stellenwert des Erbrechts ist nicht unbedeutender
geworden und dennoch wird sich auch dieses Verhältnis als eine
Tat aus Liebe übersetzt.
Der Staat hat an der Ehe ein Interesse. Als ideeller Gesamtkapitalist
ist es seine Aufgabe, die Reproduktion einer arbeitsfähigen
Bevölkerung zur Aufrechterhaltung der kapitalistischen Produktionsweise
und des gesamten gesellschaftlichen Lebens zu regeln. Dazu gehört
auch, daß der Staat ein gesteigertes Interesse an immer neuen
Nachwuchs hat, damit auf eine ausreichend große und qualifizierte
Menge Menschenmaterial für die Produktion zurückgegriffen
werden kann. Die Zurichtung der Menschen zu produktiven Gliedern
der Gesellschaft erreicht der Staat einerseits durch die Einrichtung
eines Bildungswesens und Schulpflicht und andrerseits durch einen
Erziehungsauftrag an die Familie. Im Artikel 6 des Grundgesetzes
heißt es: „1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen
Schutz der staatlichen Ordnung, 2.) Pflege und Erziehung der Kinder
ist das natürliche Recht der Eltern und zuvörderst ihnen
obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche
Gemeinschaft.“
Aufgabe der Eltern ist also die Sozialisation des Nachwuchses, die
Einführung der Kinder in Regeln und Normen des gesellschaftlichen
Zusammenlebens. Das soll in der Form der Kleinfamilie stattfinden,
in der die gesamte individuelle Reproduktion ihren Ort hat. Damit
auch immer ausreichend Nachwuchs produziert wird, räumt der
Staat den Eltern finanzielle Privilegien ein wie Kindergeld und
Kinderfreibetrag. Das Jugendamt als staatliche Instanz kontrolliert
und überwacht die Aufzucht und Erziehung der Kinder. Es greift
ein, wenn etwas schief läuft. Elternlose Kinder werden zur
Adoption freigegeben und der Erziehungsauftrag ergeht an die Adoptiveltern.
So braucht der Staat es nicht zu seiner Aufgabe rechnen, diese ordentlich
zu betreuen und zu ernähren. Ein repressives Instrument der
Bevölkerungspolitik ist der §218. Die Entscheidung über
die Geburt eines Kindes darf nicht (oder nur eingeschränkt)
die Mutter treffen, sondern diese trifft der Staat, indem er Abtreibung
unter Strafe stellt. Die Frau darf nicht selbst über ihren
Körper und ihre Lebensplanung entscheiden. Auch die aktuelle
„Straffreiheit“ ist nur eine scheinbare: Weiterhin gibt es die Beratungspflicht
und die medizinische Indikation, letztlich läßt sich
der Staat die Mitentscheidung in dieser Frage nicht nehmen.
Durch den Lohn ist die materielle Grundlage der individuellen Reproduktion
der Arbeiter gewährleistet. Der bürgerliche Ehevertrag
ist wie jeder Vertrag einer zwischen formal Gleichen, der dazu dient,
die Sphäre der Kleinfamilie formal aus der Konkurrenz herauszunehmen.
Dem einzelnen wird der Schein von Sicherheit gegeben, sich auch
dann reproduzieren zu können, wenn er seine Arbeitskraft gerade
nicht verkaufen kann, weil die Reproduktion vom Vertragspartner
mit getragen werden muß, wenn dieser gerade seine Arbeitskraft
verkaufen kann. In der Ehe ist man um einen gemeinsamen Vorteil
bemüht, man gibt den Standpunkt von Eigentümern untereinander
auf. Ehe und Familie werden Mittel zur Bewältigung von Anforderungen
und Pflichten. Diese Anforderungen treiben dazu, es praktisch zu
finden, wenn einer von Zweien zu Hause bleiben kann, um günstigere
Reproduktionsbeding-ungen zu schaffen.
In der individuellen Reproduktion findet eine Aufgabenteilung statt,
die oft anhand der Geschlechter aufgeteilt wird. Da der Mann in
der Regel der ist, der arbeiten geht oder gehen muß und die
Frau dagegen die Hüterin von Haus und Herd sein soll, ist es
auch der Mann, der abends zur Frau kommt und die wohlige Erholung
erwartet, nachdem er den Tag über ausgebeutet wurde. Die Frau
ist dann seine Reproduktionsgehilfin, sein Ruhepol und die Gegenleistung
ist, sie und die Kinder finanziell zu versorgen, was meistens für
sie schlicht heißt, im Haushalt den Mangel zu verwalten. Die
Frau als Gebärende gilt nur bedingt einsatzfähig, deshalb
schätzen kapitalistische Unternehmen die männliche Konstitution
als ergiebiges Mittel der verschleißträchtigen Leistungsverausgabung.
Das hängt aber nicht an den biologischen Notwendigkeiten, die
noch recht klein zu halten wären (Schwangerschaft, Stillen
und Wochenbett), sondern an ideologischen Vorstellungen mit denen
man der Frau die Aufgaben der ewigen Hausfrau und Mutter zusprechen
will: ursprüngliche Mutterliebe und die zu Schwache für
das harte Leben jenseits von Küche und Schlafzimmer. So werden
manche Funktionen zu geschlechtsspezifischen Eigenschaften der Personen
gemacht, um sie so in bestimmte Aufgaben zu drängen.
Diese Rollenverteilung, in der der Mann als Familienernährer
für die Produktion und die Frau für die Reproduktion sorgen
muß, war sogar einmal gesetzlich festgeschrieben. Erst 1977
wurde der Begriff der „Hausfrau“ aus dem Gesetz gestrichen. Bis
1957 war der Mann befugt, ein von der Frau eingegangenes Arbeitsverhältnis
zu kündigen. 1976 wurde ein Paragraph des BGB abgeschafft,
wonach die Frau nur dann erwerbstätig sein durfte, wenn dies
„mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar“ war. Wie nun
genau die Rollenverteilung geschieht, ob nun der Mann oder die Frau
arbeiten geht, ob das nun in der Form der Ehe oder als jeweils „Ledige“
abläuft – die in der Familie arbeitsteilig zu organisierende
Aufgabe bleibt dieselbe.
Der Staat sorgt dafür, daß die individuelle Reproduktion
im Privaten bestehen bleibt. Sonst müßte er den Bereich
seiner sozialen Aufgaben ausdehnen. Ein Gewinn der Frauenbewegung
ist z.B. die Einrichtung von Kindergärten. Doch trotzdem besteht
dort immer wieder ein Mangel.
Aus einer Liebe aus der sich nicht gleich eine „for ever in love“
machen läßt, stiftet der Staat ein ewiges Verhältnis;
einen Zustand, in dem sich zwei vertraglich zu ihrer Liebe bekennen
und dieses Verhältnis per Vertrag zu einem Austauschverhältnis
exklusiv und auf Lebenszeit festlegen. „Die Ehe wird auf Lebenszeit
geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft
verpflichtet“ (§1353, Abs.1, BGB). Der Begriff der ehelichen
Gemeinschaft beinhaltet die Verpflichtung zu häuslicher Gemeinschaft,
zum Familienunterhalt (durch Arbeit und eigenes Vermögen),
zu lebenslänglicher Einehe, zu gegenseitiger Rücksichtnahme
und zum Verzicht auf die Verwirklichung eigener Interessen zugunsten
der Ehe.
Manche finden es vielleicht sogar toll, sich noch eine „außenstehende“
Instanz als Kontrollorgan in das Liebesverhältnis herein zu
holen: Da wo sie sich selbst die Treue nicht schwören können,
aber sie aus Eifersucht gern eine Treuegarantie hätten, schließt
man einen Vertrag ab, der einen genau dazu zwingen soll. Beim genauem
Hinsehen merkt man, daß auch der intimste Winkel bis ins Schlafzimmer
hinein gesetzlich geregelt ist. Noch 1967 verlangte der Bundesgerichtshof
von einer Frau, den ehelichen Beischlaf nicht teilnahmslos oder
widerwillig, sondern in Opferbereitschaft und Zuneigung zu vollziehen.
Der Bestand der Ehe und Familie reproduziert sich durch seine eigenen
Bedingungen. Familienmensch ist der Bestimmung nach jedes Mitglied
der bürgerlichen Gesellschaft. Der Familialismus, d.h. die
Uminterpre-tation der Funktionalisierung der Individuen für
die Kapitalreproduktion per Familie in ein Mittel zu ihrer Selbstverwirklichung
(als Mutter, Vater, Kind) durch die Beteiligten selbst, ist für
den Staat ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung des sozialen
Friedens und des polit-ischen Zusammenhangs (des „Gemeinwesens“).
Die Familienmenschen betätigen und bestätigen sich insofern
als Staatsbürger. Sie setzen nämlich an sich selbst und
aneinander, ihren lieben Nächsten, die durch Kapital und Staat
erforderten Beschränkungen eigenhändig durch.
Mit der ökonomischen Abhängigkeit und der Koppelung mit
Liebe wächst man auf, die kennt man, die haust sich ein. Intimität
kann man nicht „nur so“ erfahren: Zusammenleben und viel teilen
wird durch den Vertrag exklusiv und auf Dauer. Oft wird die Familienvorstellung
auf ein Naturprinzip gebracht: Welcher Typ bin ich und welcher paßt
entsprechend zu mir? Tips zur Partner- und Typberatung finden sich
im Jugendjournal Bravo genauso wie der Hinweis aufs Prekäre:
Man muß halt auch was einstecken, wenn man wen liebt. Und
deshalb sollte man lieber erst mal „seine Erfahrungen machen“ und
nicht gleich den Erstbesten heiraten. Und wenn es in der Ehe schief
läuft gibt es ja immer noch die Eheberatung.
Einerseits hebt ein Ehepaar durch Vertrag die Konkurrenz untereinander
auf, andererseits ist die Ehe durch diese Vertragsform natürlich
nicht der Konkurrenz entzogen. Ganz im Gegenteil, denn konzipiert
ist dieser Ehevertrag ja gerade auf sein Ende hin: Nämlich
dann, wenn der Scheidungsrichter über die Besitzverhältnisse
urteilt und das Jugendamt prüft, bei wem die Kinder bleiben
sollen. Da ist mit dem Vertrag schon der Fall mitbedacht, daß
ein Ehepartner arbeitslos wird oder sich scheiden lassen will. Auch
wenn die Zuneigung weg ist, bleibt die Ehe. Es ist zwar möglich
die Scheidung einzureichen, die dann nach offizieller Prüfung
und langer Trennungszeit auch bewilligt werden kann, aber es bleibt
trotzdem die Verpflichtung füreinander zu sorgen, d.h. Unterhalt
zu zahlen. Zu eigen macht sich ein Paar den Zweck seiner Ehe, wenn
es die Anforderungen, die ihm die kapitalistische Produktionsweise
aufherrscht, der Liebe wegen meistern will. Wenn die Partner aus
und für ihre Liebe das auf sich nehmen, was die Produktionsweise
ihnen an Gemeinschaftsleben abverlangt, dann machen sie den äußeren
Zwang zum integralen Bestandteil der Liebe und des Willens. Das
Paar erträgt die Mangelverwaltung, und dann kommt es eben nur
darauf an, daß er das Geld nicht versäuft und notfalls
sie die Doppelbelastung ertragen muß und auch mal arbeiten
geht. Die Höhe des Lohns bestimmt dann doch darüber, wieviel
Annehmlichkeit im Verkehr mit dem anderen Geschlecht möglich
ist. Und wenn ein ständiger Mangel verwaltet wird, kommt es
dabei oft zu Streit.
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