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Schöner Demonstrieren!
Verhaltenstipps auf Demos
[GöRe - Göttinger Rechtshilfe]

Ein erneuter Aufmarschversuch der Nazis naht und es wird an diesem Tag wieder eine Menge an Gegenaktionen geben. Dabei wird es auch wieder zu Übergriffen durch die Staatsmacht und ihre Büttel in Form von Festnahmen kommen. Um darauf bestmöglich reagieren zu können möchten wir mit diesem Artikel noch mal einige grundsätzliche Informationen und Verhaltensregeln verbreiten. Es ist wichtig sich die nachfolgenden Hinweise gut zu merken, um sie im Notfall anwenden zu können.

Was du dabei haben solltest:
Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltspapiere
abgezähltes Kleingeld zum Telefonieren, möglichst auch eine Telefonkarte Medikamente, falls du regelmäßig welche nehmen musst Stift und Papier
Wenn vorhanden etwas Verbandsmaterial und eventuell Wasser

Was auf Demos und Aktionen völlig fehl am Platz ist:
Adressbüchlein, Telfonnummern, Kalender
Wegen eventuellem Tränengaseinsatz: Kontaktlinsen (lieber Brille), Schminke und Fettcremes (Taschen-) Messer, CS-Gas, etc. sind gemäß Demonstrationsrecht verboten
Drogen, auch Alkohol haben auf Demos nichts verloren. Du gefährdest damit unnötig dich und andere

Ermittlungsausschuss:
Im Ermittlungsausschuss (EA) sitzen Leute, die vor, während und nach einer Demo nach Verhafteten und Verschwundenen forschen, sich um AnwältInnen kümmern und den Demonstrationsverlauf für eventuelle Verfahren dokumentieren. Der EA hat eine Telefonnummer, die du dir merken solltest: schreib sie dir am besten mit einem wasserfesten Stift auf den Arm. Falls es zu Übergriffen der Polizei kommt und Leute festgenommen werden, notier dir die Namen der festgenommenen. Falls du selber festgenommen wirst, mach auf dich aufmerksam (schreien, laut fluchen) und ruf den Umstehenden deinen Namen, deinen Geburtsort und -datum zu. Als ZeugIn einer Festnahme ruf den EA an, damit sich dieser um die festgenommene(n) Person(en) kümmern kann.

Folgende Angaben sind wichtig:
Name und Vorname der verhafteten Person(en)
nach Möglichkeit Geburtsort und -datum
Ort und Zeit der Festnahme
falls bekannt Tatvorwurf (den der Polizei, auf keine Fall eigene Vermutungen !)
wohin der/die FestgenommeneN gebracht werden/wurden
eventuelle Verletzungen
(! Nicht zu nennen sind: dein Name, der Name von ZeugInnen oder bei welcher Aktion ihr glaubt, erwischt worden zu sein !)

Gedächtnisprotokoll:
Ganz wichtig: Egal, ob du ZeugIn oder BeschuldigteR bist, mach möglichst bald ein Gedächtnisprotokoll von der Situation. Dieses soll dir als Gedächtnisstütze dienen falls nach Monaten vielleicht doch noch ein Verfahren eingeleitet werden sollte. Das Gedächtnisprotokoll sollte enthalten: Ort, Zeit und Art der polizeilichen Aktion, was passiert ist, Name von Verhafteten und evtl. ZeugInnen, bei Verletzungen Attest von ÄrztIn, Anzahl der Polizisten, deren Einheiten, besondere Kennzeichen, etc. falls es Fotos von Übergriffen gibt, verwahre diese gut und gib sie im Protokoll mit an. Lass dem EA eine Kopie davon zukommen mit deinem Namen und einer Kontaktmöglichkeit. Ganz wichtig: Egal, ob du ZeugIn oder BeschuldigteR bist, mach möglichst bald ein Gedächtnisprotokoll von der Situation. Dieses soll dir als Gedächtnisstütze dienen falls nach Monaten vielleicht doch noch ein Verfahren eingeleitet werden sollte. Das Gedächtnisprotokoll sollte enthalten: Ort, Zeit und Art der polizeilichen Aktion, was passiert ist, Name von Verhafteten und evtl. ZeugInnen, bei Verletzungen Attest von ÄrztIn, Anzahl der Polizisten, deren Einheiten, besondere Kennzeichen, etc. falls es Fotos von Übergriffen gibt, verwahre diese gut und gib sie im Protokoll mit an. Lass dem EA eine Kopie davon zukommen mit deinem Namen und einer Kontaktmöglichkeit. (EA-16.06., c/o Buchladen Rote Straße (Briefkasten) , Nikolaikirchhof 7, 37073 Göttingen)

Falls du festgenommen wirst:
Du bist ausschließlich zu folgenden personellen Angaben verpflichtet:
Name, Vorname
Geburtsort und -datum
Meldeadresse
Ungefähre Berufsbezeichnung (z.B. StudentIn)

Sonst kein Wort mehr !
Keine Aussagen zur Sache !
Nichts unterschreiben !

Du hast das Recht zur totalen Aussageverweigerung, mach unbedingt davon Gebrauch ! Lass dich auf keine Diskussionen ein, du bist in einer für dich ungewohnten Situation, für deineN Gegenüber (Polizei) ist das Routine ! Jede weitere Angabe kann sonst gegen dich oder andere verwendet werden und hilft nur der Polizei bei ihren windigen Ermittlungen. Bestehe auf dein Recht, zu telefonieren, rufe den EA oder notfalls Freundinnen an, die den EA verständigen. Lege gegen eine Erkennungsdienstliche Behandlung schriftlich Widerspruch ein (Das einzige Papier, das du ruhig unterschreiben darfst/kannst). Bestehe auf ein schriftliches Protokoll der beschlagnahmten Sachen (Nicht unterschreiben!).

Vor dem/der HaftrichterIn:
Auch hier nur persönliche Angaben machen, sonst nichts weiter sagen und nichts unterschreiben. Falls noch nicht geschehen, verlange Kontaktaufnahme zu deiner/deinem AnwältIn.

Wenn du noch unter 14 Jahre bist:
In diesem Fall bist du schuldunfähig. Ohne deine Einwilligung die du natürlich nicht gibst, ist eine körperliche Untersuchung oder ED-Behandlung nicht zulässig. Präventiv-polizeiliche Befugnisse der Gefahrenabwehr kommen in der Regel nicht in Betracht. Und ganz klar gilt hier auch: Maul halten !

Wenn du wieder draußen bist:
Melde dich unbedingt sofort beim EA, dass du wieder draußen bist, sonst wirst du vom EA weiterhin gesucht. Lass dir evtl. Verletzungen am besten noch am gleichen Tag von einem/einer ÄrztIn deines Vertrauens attestieren. Schreib jetzt dein Gedächtnisprotokoll und gib es an den EA weiter.

[GöRe - Göttinger Rechtshilfe]
c/o Buchladen Rote Straße (Briefkasten)

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