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Schöner
Demonstrieren!
Verhaltenstipps auf Demos
[GöRe - Göttinger Rechtshilfe]
Ein erneuter
Aufmarschversuch der Nazis naht und es wird an diesem Tag wieder eine
Menge an Gegenaktionen geben. Dabei wird es auch wieder zu Übergriffen
durch die Staatsmacht und ihre Büttel in Form von Festnahmen
kommen. Um darauf bestmöglich reagieren zu können möchten
wir mit diesem Artikel noch mal einige grundsätzliche Informationen
und Verhaltensregeln verbreiten. Es ist wichtig sich die nachfolgenden
Hinweise gut zu merken, um sie im Notfall anwenden zu können.
Was
du dabei haben solltest:
Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltspapiere
abgezähltes Kleingeld zum Telefonieren, möglichst auch eine
Telefonkarte Medikamente, falls du regelmäßig welche nehmen
musst Stift und Papier
Wenn vorhanden etwas Verbandsmaterial und eventuell Wasser
Was
auf Demos und Aktionen völlig fehl am Platz ist:
Adressbüchlein, Telfonnummern, Kalender
Wegen eventuellem Tränengaseinsatz: Kontaktlinsen (lieber Brille),
Schminke und Fettcremes (Taschen-) Messer, CS-Gas, etc. sind gemäß
Demonstrationsrecht verboten
Drogen, auch Alkohol haben auf Demos nichts verloren. Du gefährdest
damit unnötig dich und andere
Ermittlungsausschuss:
Im Ermittlungsausschuss (EA) sitzen Leute, die vor, während und
nach einer Demo nach Verhafteten und Verschwundenen forschen, sich
um AnwältInnen kümmern und den Demonstrationsverlauf für
eventuelle Verfahren dokumentieren. Der EA hat eine Telefonnummer,
die du dir merken solltest: schreib sie dir am besten mit einem wasserfesten
Stift auf den Arm. Falls es zu Übergriffen der Polizei kommt
und Leute festgenommen werden, notier dir die Namen der festgenommenen.
Falls du selber festgenommen wirst, mach auf dich aufmerksam (schreien,
laut fluchen) und ruf den Umstehenden deinen Namen, deinen Geburtsort
und -datum zu. Als ZeugIn einer Festnahme ruf den EA an, damit sich
dieser um die festgenommene(n) Person(en) kümmern kann.
Folgende
Angaben sind wichtig:
Name und Vorname der verhafteten Person(en)
nach Möglichkeit Geburtsort und -datum
Ort und Zeit der Festnahme
falls bekannt Tatvorwurf (den der Polizei, auf keine Fall eigene Vermutungen
!)
wohin der/die FestgenommeneN gebracht werden/wurden
eventuelle Verletzungen
(!
Nicht zu nennen sind: dein Name, der Name von ZeugInnen oder bei welcher
Aktion ihr glaubt, erwischt worden zu sein !)
Gedächtnisprotokoll:
Ganz wichtig: Egal, ob du ZeugIn oder BeschuldigteR bist, mach möglichst
bald ein Gedächtnisprotokoll von der Situation. Dieses soll dir
als Gedächtnisstütze dienen falls nach Monaten vielleicht
doch noch ein Verfahren eingeleitet werden sollte. Das Gedächtnisprotokoll
sollte enthalten: Ort, Zeit und Art der polizeilichen Aktion, was
passiert ist, Name von Verhafteten und evtl. ZeugInnen, bei Verletzungen
Attest von ÄrztIn, Anzahl der Polizisten, deren Einheiten, besondere
Kennzeichen, etc. falls es Fotos von Übergriffen gibt, verwahre
diese gut und gib sie im Protokoll mit an. Lass dem EA eine Kopie
davon zukommen mit deinem Namen und einer Kontaktmöglichkeit.
Ganz wichtig: Egal, ob du ZeugIn oder BeschuldigteR bist, mach möglichst
bald ein Gedächtnisprotokoll von der Situation. Dieses soll dir
als Gedächtnisstütze dienen falls nach Monaten vielleicht
doch noch ein Verfahren eingeleitet werden sollte. Das Gedächtnisprotokoll
sollte enthalten: Ort, Zeit und Art der polizeilichen Aktion, was
passiert ist, Name von Verhafteten und evtl. ZeugInnen, bei Verletzungen
Attest von ÄrztIn, Anzahl der Polizisten, deren Einheiten, besondere
Kennzeichen, etc. falls es Fotos von Übergriffen gibt, verwahre
diese gut und gib sie im Protokoll mit an. Lass dem EA eine Kopie
davon zukommen mit deinem Namen und einer Kontaktmöglichkeit.
(EA-16.06., c/o Buchladen Rote Straße (Briefkasten) , Nikolaikirchhof
7, 37073 Göttingen)
Falls
du festgenommen wirst:
Du bist ausschließlich zu folgenden personellen Angaben verpflichtet:
Name, Vorname
Geburtsort und -datum
Meldeadresse
Ungefähre Berufsbezeichnung (z.B. StudentIn)
Sonst
kein Wort mehr !
Keine Aussagen zur Sache !
Nichts unterschreiben !
Du hast
das Recht zur totalen Aussageverweigerung, mach unbedingt davon Gebrauch
! Lass dich auf keine Diskussionen ein, du bist in einer für
dich ungewohnten Situation, für deineN Gegenüber (Polizei)
ist das Routine ! Jede weitere Angabe kann sonst gegen dich oder andere
verwendet werden und hilft nur der Polizei bei ihren windigen Ermittlungen.
Bestehe auf dein Recht, zu telefonieren, rufe den EA oder notfalls
Freundinnen an, die den EA verständigen. Lege gegen eine Erkennungsdienstliche
Behandlung schriftlich Widerspruch ein (Das einzige Papier, das du
ruhig unterschreiben darfst/kannst). Bestehe auf ein schriftliches
Protokoll der beschlagnahmten Sachen (Nicht unterschreiben!).
Vor
dem/der HaftrichterIn:
Auch hier nur persönliche Angaben machen, sonst nichts weiter
sagen und nichts unterschreiben. Falls noch nicht geschehen, verlange
Kontaktaufnahme zu deiner/deinem AnwältIn.
Wenn
du noch unter 14 Jahre bist:
In diesem Fall bist du schuldunfähig. Ohne deine Einwilligung
die du natürlich nicht gibst, ist eine körperliche Untersuchung
oder ED-Behandlung nicht zulässig. Präventiv-polizeiliche
Befugnisse der Gefahrenabwehr kommen in der Regel nicht in Betracht.
Und ganz klar gilt hier auch: Maul halten !
Wenn
du wieder draußen bist:
Melde dich unbedingt sofort beim EA, dass du wieder draußen
bist, sonst wirst du vom EA weiterhin gesucht. Lass dir evtl. Verletzungen
am besten noch am gleichen Tag von einem/einer ÄrztIn deines
Vertrauens attestieren. Schreib jetzt dein Gedächtnisprotokoll
und gib es an den EA weiter.
[GöRe
- Göttinger Rechtshilfe]
c/o Buchladen Rote Straße (Briefkasten)
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