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Allgemeine
Rechtshilfetipps
Für Demos und den politischen Alltag - entnommen aus der Broschüro
"Was tun wenns brennt?!"
[Rote
Hilfe e.V.]
Anmerkung
Meistens kommt es nicht so Dicke, dennoch ist es gut zu wissen wie
man sich in einer entsprechenden Situation am besten verhält.
Lest euch den Text daher bitte durch, denn gut informiert zu sein
schützt nicht nur euch vor Ärger sondern auch andere GenossInnen.
Schreibt euch die EA-Nummer (0721/3545741 am 15.6.02, EA steht für
"Ermittlungsausschuss") auf und informiert ihn wenn es zu
Polizeiübergriffen oder Verhaftungen kommt!
Solltet ihr in grösserer Anzahl auf den mutmasslichen Demonstrationsweg
der Nazis gelangen und werdet dabei von Polizeikräften eingekesselt,
so ist es ratsam sich besonnen und ruhig zu verhalten, Ketten zu bilden
und sich geschlossen auf den Boden zu setzen. Macht lautstark auf
euch aufmerksam ohne die Lage unnötig anzuspannen (also keine
strafbaren Beleidigungen, Steinwürfe etc. - die Polizei führt
Videokameras mit).
Klar,
es gibt riesige Unterschiede zwischen einer Demo und einer Demo. Oft
sagen wir uns, daß bei der Demo sowieso nix passiert und haben
auch recht damit. Dennoch sollten einige Grundregeln auch auf einer
"Spaziergang"-Demo beherzigt werden, weil auch solche schon
Objekt polizeilicher Aktionen geworden sind.
Auf
dem Weg zur Demo
Gehe nach Möglichkeit nie alleine auf eine Demo oder zu einer
anderen Aktion. Es ist nicht nur lustiger, mit Menschen unterwegs
zu sein, die du kennst und denen du vertraust, sondern auch sicherer.
Profimäßig ist es, zusammen hinzugehen und zusammen den
Ort des Geschehens wieder zu verlassen. Sinnvoll ist es auch, in der
Gruppe vorher das Verhalten in bestimmten Situationen abzusprechen.
Dabei sollte Raum für Ängste und Unsicherheiten einzelner
sein. Während der Demo sollte die Gruppe möglichst zusammen
bleiben.
Achte auf angemessene Kleidung incl. Schuhe, in denen Du bequem und
ggf. schnell laufen kannst. Steck einen Stift und ein Stück Papier
ein um wichtige Details zu notieren. Nimm eine Telefonkarte und ein
paar Groschen mit, die Polizei ist zwar nach einer Festnahme verpflichtet,
Dir auch dann 2 Telefonate zu gewähren, wenn Du kein Geld dabei
hast, aber sicher ist sicher. Nimm Medikamente, die Du regelmäßig
einnehmen musst, in ausreichender Menge mit. Besser Brille als Kontaktlinsen.
Lass persönliche Aufzeichnungen, besonders Adressbücher,
zu Hause. Überleg gut, was Du unbedingt brauchst. Alles andere
kann im Falle einer Festnahme der Polizei nützen. Drogen jeglicher
Art sollten vorher weder konsumiert, noch auf die Demo mitgenommen
werden; schließlich musst Du einen klaren Kopf bewahren und
jederzeit in der Lage sein können, Entscheidungen zu treffen.
Einen Fotoapparat brauchst Du nicht, Deine Fotos helfen im Falle einer
Festnahme nur der Gegenseite!
Der
Ermittlungsausschuss
Meist gibt es einen EA (Ermittlungsausschuß) dessen Telefonnummer
durchgesagt oder per Handzettel verbreitet wird. Der EA kümmert
sich vor allem um Festgenommene, besorgt für sie AnwältInnen.
Wenn jemand festgenommen wurde, sollte sie/er sich beim EA melden.
Wenn Du ZeugIn einer Festnahme wirst, versuch den Namen der/des Festgenommenen
zu erfahren. Melde die Festnahme dem EA, damit ihr/ihm geholfen werden
kann. Menschen, die nach einer Festnahme wieder freigelassen werden,
sollten sich sofort beim EA zurückmelden und ein Gedächtnisprotokoll
anfertigen.
So ein Gedächtnisprotokoll kann sehr nützlich sein, wenn
nach einigen Monaten noch ein Verfahren eröffnet wird. (Auch
die Polizei hält alles in ihren Unterlagen fest!) Auch ZeugInnen
von Übergriffen sollten ein Gedächtnisprotokoll anfertigen.
Beinhalten sollte ein Gedächtnisprotokoll auf jeden Fall: Ort,
Zeit und Art (Festnahme, Prügelorgie, Wegtragen) des Übergriffs,
Name der/des Betroffenen, ZeugInnen sowie Anzahl, Diensteinheit und
Aussehen der Schläger (Oberlippenbart reicht nicht!). Dieses
Gedächtnisprotokoll ist nur für den EA bestimmt, so es einen
gibt, andernfalls ersteinmal sicher aufbewahren.
Bei
Übergriffen
Nicht in Panik geraten. Tief Luft holen, stehen bleiben und auch andere
dazu auffordern. Spätestens jetzt heisst es, schnell Ketten zu
bilden und wenn's gar nicht anders geht, sich langsam und geschlossen
zurückzuziehen. Oftmals können Übergriffe der Freunde
und Helfer allein durch das geordnete Kettenbilden und Stehenbleiben
abgewendet, das Spalten der Demo, Festnahmen und das Liegenbleiben
von Verletzten verhindert werden.
Bei
Verletzungen
Kümmere Dich um Verletzte und hilf mit, deren Abtransport gegenüber
Greiftrupps abzusichern. Wende Dich an die Demo-Sanis, soweit vorhanden,
oder organisiere mit FreundInnen selbst den Abtransport oder die Versorgung
der Verletzten. Wenn Ihr ein Krankenhaus aufsuchen müsst, dann
möglichst eins, das nicht mit der Veranstaltung in Verbindung
gebracht wird. Wichtig ist, auch dort keine Angaben zum Geschehen
zu machen - oft schon haben Krankenhäuser mit der Polizei zusammengearbeitet
und Daten weitergegeben. Deine Personalien musst Du, allein schon
wegen der Krankenversicherung, korrekt angeben - aber darüberhinaus
nix (ev. "Unfall im Haus" o.ä.)
Bei
Festnahmen
Mache auf Dich aufmerksam, rufe Deinen Namen, ggf. den Ort, aus dem
Du kommst, damit Deine Festnahme dem EA mitgeteilt werden kann. Wenn
Du merkst, dass kein Entkommen mehr möglich ist, versuche möglichst
bald die Ruhe wiederzugewinnen und vor allem: ab diesem Moment sagst
Du keinen Ton mehr! Nach der Freilassung sofort beim EA melden. Wieder
zu Hause angekommen, schreib Dir so genau wie nur möglich die
Umstände deiner Festnahme auf und alles, an das Du Dich sonst
in diesem Zusammenhang erinnern kannst(Gedächtnisprotokoll),
insbesondere mögliche ZeugInnen des Vorfalls. Nimm Kontakt auf
zum EA, einer Bunten oder Roten Hilfe oder einer eventuellen Prozeßgruppe.
Beim
Abtransport
Auf der Fahrt zu Gefangenensammelplätzen oder Revieren sprich
ggf. mit den anderen Festgenommenen über Eure Rechte, aber mit
keinem Wort über das, was Ihr oder Du gemacht habt/hast. Das
wäre nun wirklich nicht das erste Mal, dass da ein Spitzel unter
Euch ist, auch wenn Du ein gutes Gefühl zu allen hast. Achte
auf andere und zeige Dich verantwortlich, wenn sie mit der Situation
noch schlechter klarkommen als Du, das beruhigt auch Dich. Redet darüber,
dass es Sinn macht, ab sofort konsequent die Schnauze zu halten. Tausche
mit Deinen Mitgefangenen Namen und Adressen aus, damit der/die zuerst
Freigelassene den EA informieren kann.
Auf
der Wache
Gegenüber der Polizei bist Du nur verpflichtet, Angaben zu Deiner
Person zu machen, das sind ausschliesslich:
Name, Vorname, ggf. Geburtsname
(Melde-)Adresse
allgem. Berufsbezeichnung (z.B. Student, Angestellte o.ä.)
Geburtsdatum und Ort
Familienstand (z.B. ledig), Staatsangehörigkeit
(auch diese Angaben kannst Du natürlich verweigern, nur lieferst
Du ihnen damit einen billigen Vorwand, Dich zu fotografieren, Dir
Fingerabdrücke abzunehmen und Dich bis zu 12 Stunden festzuhalten
- was sie aber, wenn sie wollen, ohnehin machen können. Ansonsten
ist die Verweigerung der Personalien nur eine Ordnungswidrigkeit und
kostet Dich ein paar Hunderter Bußgeld)
Und das war's dann aber auch maximal! Keinen Ton mehr! Nichts über
Eltern, Schule, Firma, Wetter ....einfach:
gar nix!
Nach der Festnahme hast Du das Recht, zwei Telefongespräche zu
führen. Nerv die PolizistInnen so lange, bis sie Dich telefonieren
lassen, droh mit einer Anzeige. Bei Verletzungen einen Arzt verlangen,
von diesem ein Attest fordern. Nach der Freilassung einen weiteren
Arzt aufsuchen und ein zweites Attest anfertigen lassen. Bei beschädigten
Sachen schriftliche Bestätigung verlangen. Bei erkennungsdienstlicher
Behandlung (Fotos, Fingerabdrücke) Widerspruch einlegen und protokollieren
lassen. Selbst aber nichts unterschreiben!
Im
Verhör
Lass Dich nicht einwickeln. Lass Dich weder von Brutalos einschüchtern,
noch von verständnisvollen Onkel-Typen weichlabern. Glaube nicht,
die Beamten austricksen zu können. Jede Situation ist günstiger,
um sich was Schlaues zu überlegen, als die, wenn Du auf der Wache
sitzt, und alles - wirklich alles - ist auch nach Absprache mit GenossInnen
und AnwältIn noch möglich, auch wenn Dir die PolizistInnen
erzählen, dass es besser für Dich wäre, jetzt sofort
Aussagen zu machen: das ist gelogen! Auch keine "harmlosen"
Plaudereien, "ausserhalb" des Verhörs, z.B. beim Warten
auf dem Flur o.ä., keine "politischen Diskussionen"
mit den Wachteln: Jedes Wort nach deiner Festnahme ist eine Aussage!
Auch wenn Du meinst, Dir werden Sachen vorgeworfen, mit denen Du garnix
zu tun hast, möglicherweise auch Sachen, die Du nie tun würdest
- halte bitte trotzdem die Klappe. Was Dich entlastet, kann jemand
anderen belasten, hat von zwei Verdächtigen einer ein Alibi,
bleibt einer ü brig. Auch Informationen darüber, was Du
nicht getan hat, helfen dem Staatsschutz, ein Gesamtbild gegen Dich
und andere zu konstruieren. Es ist jedoch nicht nur ein Gebot der
Solidarität gegenüber anderen und der Vernunft im Hinblick
auf ein mögliches eigenes künftiges Strafverfahren, sondern
darüberhinaus auch schlichtweg am einfachsten, am (realtiv) "bequemsten",
am (relativ) " schmerzlosesten" für Dich in dieser
Situation, total und umfassend garnix zu sagen und von vornherein
den VernehmerInnen klar zu machen, dass Du umfassend die Aussage verweigerst.
Nach den Fragen zur Person kommen oft erstmal ganz "unverfängliche"
Fragen: "Wie lange wohnen Sie denn schon in"; "Sind
Sie mit dem Auto hergekommen?"; "Im wievielten Semester
sind Sie? " ... Und wenn Sie merken, dass Du darauf, vielleicht
auch widerwillig, noch eingehst und antwortest, werden sie ihre Chance
wittern und gnadenlos weiterbohren, wenn Du auf andere Fragen nicht
mehr antworten willst : "Was ist denn dabei, wenn Sie mir sagen,
ob Sie mit xy zusammenwohnen?"; "Warum wollen Sie mir denn
das nicht sagen?"; "Das lässt sich doch feststellen,
wem das Auto gehört, das hält doch jetzt nur auf, wenn Sie
es nicht von sich aus sagen" usw, usw... Sie werden keine Ruhe
geben, solange Du überhaupt auch nur auf das Gespräch eingehst.
Völlig anders ist die Situation in dem Augenblick, in dem Du
unmissverständlich klar machst, und zwar so eindeutig und monoton
wie möglich, daß es jeder Schimanski kapiert, dass Du die
Aussage verweigerst: Auf jede, aber auch jede Frage, eintönig
wie eine kaputte Schallplatte: "Ich verweigere die Aussage!".
"Regnet es drausen?" - "Ich verweigere die Aussage!";
"Wollen Sie eine Zigarette/einen Kaffee?" - "Ich verweigere
die Aussage! "; "Wollen Sie vielleicht mit jemanden anders
sprechen?" - "Ich verweigere die Aussage! "... Keine
Angst, niemand hält Dich für blöde, auch wenn Dein
Gegenüber so tun wird. Er/sie wird im Gegenteil sehr schnell
kapieren, dass es Dir ernst ist und Du nicht zu übertöpeln
bist, dass Du genau weisst, was Du zu tun hast, und wird aufgeben.
Das heisst für Dich auf jeden Fall erstmal raus aus der Verhörmühle
und im besten Fall, daß Du nach Hause gehen kannst.
Freilassen
müssen sie Dich
bei Festnahmen zur Identitätsfeststellung:
nachdem Du Deine Personalien abgegeben hast und wenn Du einen Ausweis
dabei hast eigentlich sofort; um zu überprüfen, ob deine
Angaben auch stimmen, können Sie Dich jedoch bis zu 12 Stunden
festhalten.
bei Festnahmen als Tatverdächtiger:
spätestens um 24:00 Uhr des auf die Festnahme folgenden Tages
(also maximal 48 Stunden), es sei denn, sie führen Dich einem
Richter vor und dieser verhängt entweder Intersuchungshaft (nur
bei schweren Straftaten und Flucht- oder Verdunklungsgefahr - bis
zu 6 Monaten, aber auch länger) oder ordnet ein "Schnellverfahren"
an (dann maximal eine Woche).
bei Vorbeugehaft ("Unterbindungsgewahrsam"):
wenn nach Auffassung der Polizei die Gefahr besteht, Du könntest
Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen: bis zum Ende der Aktion,
zu der Du wolltest (Demo, Widerstandstage, ...), maximal je nach Bundesland
zwischen 24 Stunden (z.B. in Berlin) und 2 Wochen (z.B. Sachsen, Bayern).
Da die Polizeigesetze, in denen das festgelegt ist, ständig verschärft
werden, solltest Du Dich vor einer Aktion in einem anderen Bundesland
immer kundig machen, um keine Überraschungen zu erleben.
Schnellverfahren
Seit 1994 bzw. 1997 gibt es das sog. "beschleunigte Verfahren"
und die "Hauptverhandlungshaft " - ausdrücklich eingeführt,
um "reisenden Gewalttätern", also DemonstrantInnen,
für "kleinere Delikte" (Höchststrafe ein Jahr)
einen kurzen Prozess zu machen. Du wirst festgenommen und gleich dabehalten
(maximal eine Woche), bis einige Tage später Dir der Prozess
gemacht wird, mit eingeschränkten Verteidigungsrechten und ohne
die Möglichkeit für Dich, Dich angemessen vorzubereiten.
Schon daraus wird ganz klar: Am Schnellverfahren beteiligen wir uns
niemals aktiv! Keine Aussagen, keine Kooperation. Das kann mensch
nur "durchstehen", über sich ergehen lassen wie einen
Regenschauer, da gibt es auch keine Verteidigung! Da von extremen
Ausnahmen abgesehen, im Schnellverfahren nur Bewährungs- oder
Geldstrafen verhängt werden können, kommst Du sofort nach
dieser Karikatur einer Gerichtsverhandlung wieder auf freien Fuß,
kannst durchatmen, überlegen, besprechen und wenn Du innerhalb
einer Woche Rechtsmittel einlegst, Dich in aller Ruhe auf den "richtigen
Prozess" vorbereiten.
In Hauptverhandlungshaft solltest Du versuchen, Deine AnwältIn
zu erreichen, schon damit diese das Schnellverfahren abzuwenden und
Dich rauszuholen versuchen kann.
Auch macht es natürlich Sinn, in einem Schnellverfahren eine
AnwältIn dabei zu haben, auch wenn eine sinnvolle Verteidigung
garnicht möglich ist. Auf gar keinen Fall aber solltest Du, wenn
keine AnwältIn dabei ist, irgendwelche Prozessanträge o.ä.
selber stellen, auch wenn Du vom Gericht belehrt wirst, dass Du das
kannst! Vor allem keine "EntlastungszeugInnen" benenen oder
ähnliches: es hilft Dir nichts und Du reitest sie rein, es haben
schon ZeugInnen, die von unverteidigten Angeklagten benannt wurden,
erstens selber dasselbe Verfahren bekommen und zweitens noch eins
wegen "Meineid" in dem Verfahren, in dem sie ZeugInnen waren!
Also: Keine Anträge stellen, keine ZeugInnen benennen!
Hausdurchsuchungen
Nicht ungewöhnlich sind im Zusammenhang mit grösseren Aktionen
oder nach Festnahmen oder im Rahmen offensiver staatlicher Razzien
Hausdurchsuchungen. Auf die eigentlich notwendige richterliche Durchsuchungsanordnung
wird oft wegen behaupteter "Gefahr im Verzug" verzichtet.
Hausdurchsuchungen gehören zu den gemeinsten Übergriffen
des Staatsapparats: neben dem vordergründigen Ziel, etwas zu
finden, mit dem sie Dir was anhängen können, ist das Eindringen
in Deine Wohnung auch immer ein Versuch, Dich zu demütigen, zu
demoralisieren und "Allmacht" über Dich zu demonstrieren.
Dem kannst Du am besten widerstehen, wenn Du einen ruhigen Kopf bewahrst!
Wenn sie Dich morgens geweckt haben, werde erstmal richtig wach, setz
Dir einen Kaffee auf, geh erstmal aufs Klo...
Wenn sie erstmal in Deiner Wohnung stehen, kannst Du die Durchsuchung
nicht mehr verhindern. Aber Du kannst einiges tun, damit sie nicht
zur Katastrophe wird:
Das Wichtigste: Keine Aussage, kein Wort von Dir, z.B. zu dem Vorwurf,
aufgrund dessen die Duchsuchung stattfindet. Du solltest ja ohnehin
nie mehrere Exemplare von "brisanten" Flugblättern
im Haus haben (Dir könnte "Verbreitung" vorgeworfen
werden), vor Demos oder grösseren Ereignissen, z.B. Revolutionen,
räumst Du Deine Bude ohnehin gründlich auf (auch das Piece
und die Quittung vom letzten Versicherungsbetrug!) - falls sie trotzdem
was "belastendes" bei Dir finden: kein Wort von Dir dazu!
Auch nicht: "Das gehört mir nicht" o.ä., einfach
garnix!
Versuche ZeugInnen herbeizuholen, rufe FreundInnen an und lass den
Hörer daneben liegen, damit der/die Angerufene so ungefähr
mitbekommt, was abgeht. Wenn möglich, informiere Deine RechtsanwältIn.
Lass Dir die Duchsuchungsanordnung zeigen, verlange eine Kopie; bei
"Gefahr im Verzug" lass Dir zumindestens den Grund der Durchsuchung
genau sagen und die Sachen, nach denen gesucht wird und schreib Dir
das auf. Schreib Dir Namen und Dienstnummern der Beamten auf. Verlange,
dass Deine Beschwerde (ohne inhaltliche Begründung!) zu Protokoll
genommen wird.
Du hast das Recht, bei jedem einzeln durchsuchtem Raum dabeizusein,
verlange deshalb, dass ein Raum nach dem anderen durchsucht wird.
Wird etwas mitgenommen, Beschlagnahmeverzeichnis verlangen, aber nicht
unterschreiben! Wenn nichts beschlagnahmt wurde, lass Dir das bescheinigen.
Wenn sie wieder weg sind, detailliertes Gedächtnisprotokoll anfertigen,
EA, Prozessgruppe, Bunte oder Rote Hilfe und die AnwältIn informieren.
Dann lade Dir Deine beste Freundin, Deinen besten Freund ein, denn
nach einer solchen Sache bist Du mit den Nerven erstmal fertig und
hast jedes Recht, Dich auszuquatschen, auszuheulen und/oder verwöhnt
zu werden!
Vorladungen
Wochen oder Monate nachdem Du Dich an einer Aktion/Demo beteiligst
hast, bekommst Du Post von den Bullen oder der Staatsanwaltschaft,
manchmal rufen sie auch an.
Egal, ob Du ZeugIn oder BeschuldigteR in ihrem Spielchen sein sollst,
spätestens jetzt ist es Zeit, Dich an EA oder Rote Hilfe zu wenden
und eine AnwältIn zu suchen. In den meisten Fällen ist jetzt
der Zeitpunkt, die Sache öffentlich zu machen, politischen Protest
zu organisieren und Solidarität einzuwerben.
Auf keinen Fall ist eine Vorladung Grund, in Panik zu geraten oder
plötzlich einem Anwalt mehr zu trauen als den eigenen politischen
Überzeugungen und auf irgendwelchen "Handel" mit der
Staatsgewalt zu spekulieren o.ä.! Hier gilt wie immer: Ruhe bewahren
- Widerstand organisieren! Bisher war der Repressionsapparat noch
immer eher bereit, seine Verfokgung zurückzunehmen, wenn in einem
Fall grosser öffentlicher Druck aufgebaut werden konnte, als
wenn die Verfolgten sich einschüchtern liessen!
Aussageverweigerung
als BeschuldigteR/AngeklagteR
Als BeschuldigteR (so heisst das im Ermittlungsverfahren) oder AngeklagteR
(im Strafprozess) hast Du jedes Recht, die Aussage zu verweigern,
in jeder Phase des Verfahrens. Das solltest Du zu Beginn der Verfolgung
auf jeden Fall tun, nie ein Wort "zur Sache" nach Festnahme,
Hausdurchsuchung, beim Verhör! Wirst Du von der Polizei vorgeladen,
musst Du nichtmal hingehen, zur Staatsanwaltschaft und zum Ermittlungsrichter
(und natürlich ggf. zu Deinem eigenen Prozesstermin) musst Du
erscheinen, aber nichts sagen. Ob Du später im Prozess eine Erklärung,
"politisch" oder "zur Sache", abgeben willst,
kannst Du später immer noch in Ruhe mit GenossInnen, EA, Roter
Hilfe oder RechtsanwältIn besprechen.
Aussageverweigerung
als ZeugIn
Als ZeugIn ebenfalls kein Wort zur Polizei oder Staatsanwaltschaft!
Auch hier gilt: zur Polizei nicht hingehen, zur Staatsanwaltschaft
und Richter musst Du hin, sonst können sie Dich festnehmen und
hinschleppen.
In der ersten Phase des Verfahrens, unmittelbar nach der Aktion, nach
Festnahme, Durchsuchung, im Verhör, bevor Du Dich mit Beschuldigten,
Prozessgruppe, Roter Hilfe, EA, Anwälten usw. besprechen konntest,
ist jede Aussage nur falsch und schädlich für Dich und für
andere, da solltest Du auf jeden Fall Deinen Mund halten, egal mit
was sie Dir drohen oder was sie Dir versprechen. Es gibt in dieser
Phase keine "Entlastungsaussagen" und auch keine "harmlosen
Aussagen"! Einfach kein Wort, das ist das einfachste und auch
der schnellste Weg, aus der Mühle wieder raus zu kommen.
Wirst Du später als ZeugIn von der Staatsanwaltschaft oder zum
Gerichtsprozess geladen, solltest Du Dich genau mit den anderen Beteiligten,
vor allem den Angeklagten, beraten, was welche Aussage von Dir bringen
oder schaden kann. Weil die Staatsjustiz in politischen Prozessen
immer mehr veranstaltet, als die Überführung und Verurteilung
Einzelner, nämlich z.B. das Ausforschen von Widerstandszusammenhängen,
Entsolidarisierung durch Herausgreifen Einzelner, Spalten durch Fordern
von Unterwerfungsgesten usw. usw. - darum ist sehr oft auch im Gerichtsprozess
das einzige richtige ZeugInnen-Verhalten: konsequente und umfassende
Aussageverweigerung.
Als ZeugIn besteht grundsätzlich, sofern kein Zeugnisverweigerungsrecht
(z.B. als Verwandter, hierzu zählen auch die/der Verlobte) besteht,
die Pflicht zur Aussage. Sie kann mit Ordnungsgeld und Beugehaft durchgesetzt
werden.
Der
"§55"
Bei bestimmten Fragen hast Du das Recht diese nicht zu beantworten,
wenn Du Dich eventuell damit selbst belasten könntest, sog. Aussageverweigerungsrecht
(§ 55 StPO). Einige empfehlen dies als Mittel, nichts zu sagen
und trotzdem der Beugehaft zu entgehen.
Da Du aber u.a. begründen musst, warum die Antwort auf diese
Frage Dich belasten würde, sagst Du meist doch ähnlich viel
aus, als würdest Du die Frage selbst beantworten. Im Gegenteil
lieferst Du der Gegenseite meist weitere Informationen.
Ausserdem gibt es immer Fragen, bei denen eine Selbstbelastung völlig
undenkbar ist, die Du bei dieser "Taktik" also beantworten
müsstest und schon bist du im Reden und die Praxis zeigt, dass
niemand mehr in dieser Situation eine selbstbestimmte Grenze ziehen
kann. Schliesslich lieferst Du der Staatsjustiz damit auch die von
ihr geforderte Unterwerfungsgeste und trägst ggf. zu einer Spaltung
innerhalb der Gruppe der ZeugInnen und Angeklagten bei, denn eine
gemeinsame Prozessstrategie ist dann meist nicht mehr möglich.
Daher warnen wir nachdrücklich vor dem Versuch, sich mit der
Methode "Aussageverweigerung wegen Selbstbelastung" aus
der Affaire ziehen zu wollen!
Beugehaft
Wer nicht als ZeugIn aussagt, obwohl er/sie müsste (also weder
Zeugnis- noch Aussageverweigerungsrecht hat), kann mit dem Zwangsinstrument
der Beugehaft belegt werden. Damit sollen in erster Linie Aussagen
erzwungen werden, es wird aber auch gegen Widerspenstige, bei denen
die Ermittler genau wissen, dass sie auch nach Beugehaft keine Aussagen
bekommen werden, als Schikane und reine Repressionsmaßnahme
genutzt. Es darf Beugehaft von insgesamt 6 Monaten angeordnet werden,
also auch mehrmals eine kürzere Dauer, die zusammengerechnet
maximal 6 Monate ergeben.
Beugehaft wird manchmal bereits von der Staatsanwaltschaft angedroht,
aber auch hier gilt: Ruhe bewahren: Nur der Richter darf Beugehaft
anordnen, nicht der Staatsanwalt! Vor einer eventuellen Beugehaft
steht also in der Regel die Möglichkeit, sich darauf vorzubereiten,
eine Kampagne zu planen, für die Miete u.ä. zu sorgen, die
Folgen für Arbeitsplatz, Schule u.ä. zu minimieren usw.
Wem droht, in diese Situation zu kommen, der/die muß sofort
Kontakt zur Prozessgruppe, EA oder Roten Hilfe aufnehmen.
Schnellverfahren
Seit 1994 bzw. 1997 gibt es das sog. "beschleunigte Verfahren"
und die "Hauptverhandlungshaft" - ausdrücklich eingeführt,
um "reisenden Gewalttätern", also DemonstrantInnen,
für " kleinere Delikte" (Höchststrafe ein Jahr)
einen kurzen Prozess zu machen. Du wirst festgenommen und gleich dabehalten
(maximal eine Woche), bis einige Tage später Dir der Prozess
gemacht wird, mit eingeschränkten Verteidigungsrechten und ohne
die Möglichkeit für Dich, Dich angemessen vorzubereiten.
Schon daraus wird ganz klar: Am Schnellverfahren beteiligen wir uns
niemals aktiv! Keine Aussagen, keine Kooperation. Das kann mensch
nur "durchstehen", über sich ergehen lassen wie einen
Regenschauer, da gibt es auch keine Verteidigung! Da von extremen
Ausnahmen abgesehen, im Schnellverfahren nur Bewährungs- oder
Geldstrafen verhängt werden können, kommst Du sofort nach
dieser Karikatur einer Gerichtsverhandlung wieder auf freien Fuß,
kannst durchatmen, überlegen, besprechen und wenn Du innerhalb
einer Woche Rechtsmittel einlegst , Dich in aller Ruhe auf den "richtigen
Prozess" vorbereiten.
In Hauptverhandlungshaft solltest Du versuchen, Deine AnwältIn
zu erreichen, schon damit diese das Schnellverfahren abzuwenden und
Dich rauszuholen versuchen kann.
Auch macht es natürlich Sinn, in einem Schnellverfahren eine
AnwältIn dabei zu haben, auch wenn eine sinnvolle Verteidigung
garnicht möglich ist. Auf gar keinen Fall aber solltest Du, wenn
keine AnwältIn dabei ist, irgendwelche Prozessanträge o.ä.
selber stellen, auch wenn Du vom Gericht belehrt wirst, dass Du das
kannst! Vor allem keine "EntlastungszeugInnen" benenen oder
ähnliches: es hilft Dir nichts und Du reitest sie rein, es haben
schon ZeugInnen, die von unverteidigten Angeklagten benannt wurden,
erstens selber dasselbe Verfahren bekommen und zweitens noch eins
wegen "Meineid" in dem Verfahren, in dem sie ZeugInnen waren!
Also: Keine Anträge stellen, keine ZeugInnen benennen!
Strafbefehl
Statt eines Prozesses kann Dir als Beschuldigter/m nach einer Aktion
auch ein sog. Strafbefehl in s Haus flattern. Das ist quasi ein Urteil
ohne Verhandlung, legst Du dagegen innerhalb von zwei Wochen Widerspruch
ein, bekommst Du einen ganz normalen erstinstanzlichen Prozesstermin
und der Starfbefehl ist dann nur noch die Anklageschrift. Den Widerspruch
brauchst Du und solltest Du nicht begründen. Es gilt, wie nach
einer Vorladung: sofort Kontakt aufnehmen zu EA, Bunter oder Roter
Hilfe, ggf. Prozessgruppe oder anderen Beschuldigten wegen derselben
Aktion und zur RechtsanwältIn.
Wichtig ist nur, dass Du die Zweiwochenfrist einhälst, sonst
wird der Strafbefehl rechtskräftig! Solltest Du dies wegen Abwesenheit
von Deiner Wohnung einmal nicht können, z.B. Urlaub, musst Du
sofort nach Deiner Rückkehr Dich beim Gericht melden und das
mitteilen und nachweisen (sog. "Wiedereinsetzung in den vorigen
Stand").
Mögliche
ausländerrechtliche Folgen politischer Strafverfolgung
Schon während eines Ermittlungsverfahrens (also vor der Verurteilung)
kann die Ausländerbehörde versuchen, Dich abzuschieben.
Voraussetzung ist der Vorwurf einer "schweren" Straftat,
z.B. schweren Landfriedenbruchs. Dagegen kann jedoch in den meisten
Fällen erfolgreich durch die Einschaltung einer AnwältIn
vorgegangen werden. Für Menschen ohne deutschen Pass ist die
Hilfe durch UnterstützerInnen-Gruppen und durch AnwältInnen
noch viel wichtiger als ohnehin! Am grössten ist die Gefahr,
dass Du abgeschoben wirst, nach der Verurteilung.
Den relativ grössten Schutz gegen Abschiebung haben Flüchtlinge,
deren Asylantrag anerkannt ist oder die eine Duldung wegen drohender
Folter oder drohender Todesstrafe erhalten haben; sie stehen unter
dem Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention und der
Genfer Flüchtlingskonvention, wonach in solchen Fällen eine
Abschiebung verboten ist. Doch die politische Zusammenarbeit, z.B.
zwischen der BRD und Türkischer Republik, hat es auch in diesem
Bereich schon zu praktischen und juristischen Aufweichungen kommen
lassen.
Am meisten bedroht durch eine Abschiebung sind Menschen, die sich
illegal in der BRD aufhalten, z.B. Flüchtlinge, deren Asylverfahren
rechtskräftig abgeschlossen ist und die auch keine Duldung erhalten
haben. In solchen Fällen sollte sofort nach einer Verhaftung
durch die Polizei mit anwaltlicher Hilfe ein (zweiter) Asylantrag
gestellt werden, dadurch kann die drohende Abschiebung zumindestens
verzögert werden und es wird Zeit gewonnen, um weitere Schritte
zu überlegen.
Einerseits droht bei politischer Aktivität zunehmend die strafrechtliche
Verurteilung, andererseits können dadurch auch neue Asylgründe
entstehen. So kann ein sog. Asylfolgeantrag damit begründet
werden, dass Du in einem Strafverfahren als AktivistIn gegen den
Staat, dessen Staatsangehörigkeit Du hast, angeklagt wirst. [Rote
Hilfe e.V.]
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