Redebeitrag
[Initiative gegen das Vergessen]
"Zeithistorische
Umstände"
Seit Mai 2000 ermittelt
die Staatsanwaltschaft Gera laut Stasiakten wegen bis zu 159-fachen
Mordes gegen Rosemarie Albrecht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft
hat Rosemarie Albrecht als Assistenzärztin und als Leiterin der
psychiatrisch-neurologischen Frauenabteilung in der Landesheilanstalt
Stadtroda zwischen 1940-42 an der Tötung von mindestens fünf
PatientInnen mitgewirkt. Sie verfasste beispielsweise gemeinsam mit
dem Leiter der Anstalt, Dr. Kloos, einen Bericht über den Gesundheitszustand
von Heimkindern aus Bad Blankenburg. Die Kinder waren 1941 vollständig
aus dem Anna-Luisen-Stift in die Landesheilanstalt Stadtroda gebracht
worden. 24 Kinder sollen im Rahmen der "Vernichtung lebensunwerten
Lebens" ermordet worden sein. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt
Rosemarie Albrecht direkt dafür verantwortlich zu sein.
Alles
das geschah im Rahmen des NS-"Euthanasie"-Programms, der
sogenannten Aktion T 4. Ganz in der Tradition des in Jena bis heute
hochgeschätzten Zoologieprofessors ErnstHaeckel, der als einer
der Begründer der Theorien von "lebenswertem" und "lebensunwertem"
Leben gelten muss, wurden im Nationalsozialismus Menschen, die als
"minderwertig" galten, zum Zwecke der "Reinigung"
des Volkskörpers von "Ballastexistenzen" ermordet.
Darunter fielen nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern beispielsweise
auch Suchtkranke, SonderschülerInnen und politische GegnerInnen.
Angezeigt
wurde Rosemarie Albrecht von dem Thüringer Beauftragten für
die Stasi-Unterlagen, Haschke, im März 2000. Haschke war bei
der Durchsicht von Akten auf den Vorgang "Ausmerzer" aus
den Jahren 1964/65 gestossen. Aufgrund von Rechtshilfeersuchen aus
der BRD begann seinerzeit das zuständige MfS mit Recherchen.
Rosemarie Albrecht war zu diesem Zeitpunkt bereits zur Dekanin an
der medizinischen Fakultät der Universität Jena und Leiterin
der Hals-Nasen-Ohren-Klinik aufgestiegen und als "Verdiente Ärztin
des Volkes" ausgezeichnet worden. Das MfS schloss die Ermittlungen
also wieder ab und hielt die Sache geheim.
Der
Fall erinnert stark an den Fall Jussuf Ibrahim, einem Kinderarzt aus
Jena, der sich am NS-Tötungsprogramm beteiligt hatte und 1950
in der DDR mit dem Nationalpreis der DDR der 1. Klasse ausgezeichnet
worden war. Straßen, Kindereinrichtungen und die Kinderklinik
in Jena, die nach ihm benannt waren, wurden im Jahre 2000 nach heftig
geführten Debatten umbenannt.
Ob
es im Fall Rosemarie Albrechts noch zu einer Anklageerhebung kommt
ist unklar. Es wäre der erste und vermutlich der letzte "Euthanasie"-Prozeß
in Thüringen. Die Ermittlungen gestalten sich nach Aussage des
leitenden Oberstaatsanwalts Villwock schwierig, da es keine Zeitzeugen
gibt. Allerdings gebe es "gewichtige Hinweise", dass mindestens
"elf Kinder und vier erwachsene weibliche Patienten [...] eines
nicht natürlichen Todes gestorben sind" so Villwock. Die
Krankenakten liegen allerdings größtenteils vor. In Berlin
wird derzeit ein Gutachten zur Quellenlage erstellt, auf dessen Grundlage
dann weiter entschieden wird. Warum die Ermittlungen jetzt schon über
drei Jahre andauern ist unbegreiflich. Der Landesbeauftragte für
die Stasi-Unterlagen in Thüringen beklagte jüngst: "Das
Ganze interessiert offensichtlich niemanden mehr."
Über
die Opfer ist noch wenig bekannt. Die aus Gera-Leumnitz stammende
KPD-Abgeordnete und Widerstandskämpferin Helene Fleischer (1899-1941)
wurde in Stadtroda aller Wahrscheinlichkeit nach getötet. Die
Textilarbeiterin und Betriebsrätin wurde 1931 in den Thüringer
Landtag und 1932 in den Reichstag gewählt. Im Mai 1934 verurteilte
das Oberlandesgericht Jena Helene Fleischer wegen "Hochverrats"
zu drei Jahren Haft. Nach der Haft in Gräfentonna und Hohenleuben
wurde sie im Mai 1937 in das Frauen-KZ Mohringen überstellt.
Zu einem nicht bekannten Zeitpunkt wurde sie gesundheitlich schwer
angeschlagen aus der KZ-Haft entlassen. Kurz nach ihrer erneuten Verhaftung
1941 wurde sie in die Landesheilanstalt Stadtroda eingeliefert. Das
war ihr Todesurteil. Helene Fleischer, der zuvor "schwere Schizophrenie
und Lungentuberkolose" diagnostiziert wurde, verstarb unter nicht
geklärten Umständen am 26. Juni 1941 in der von Rosemarie
Albrecht geleiteten Frauenabteilung der Landesheilanstalt.
Rosemarie
Albrecht will sich zu den Vorwürfen nicht äußern und
lässt über ihren Koblenzer Anwalt mitteilen, Fragen von
Journalisten wolle sie nicht beantworten, es sei denn, man verspreche
ihr einen "sehr objektiven Bericht" und berücksichtige
die "zeithistorischen Umstände damals" und Debatten
wie die über die Sterbehilfe in den Niederlanden. Eine Aussage,
die bereits sehr viel über das Tatverhältnis aussagt und
die an Zynismus nur schwer zu übertreffen ist.
Genauso wie Albrechts Unterzeichnung einer Deklaration im Jahre 1966,
die sich gegen die nachlässige Verfolgung von NS-TäterInnen
in der BRD richtete.
Albrechts Anführen von "zeithistorischen Umständen"
in der NS-Zeit widerspricht auf das Schärfste gegenteiligen Berichten
von Ärzten, die sich sehr couragiert "vor ihre Patient[Inn]en
und Kolleg[Inn]en stellten. Einer von ihnen ... war der Dortmunder
Arzt Karl Brons. ... Er bezog Ende März 1933 als Mitglied des
Provinzialausschusses des Hartmannbundes in einer Sitzung der Ärztekammer
Westfalen im Gegensatz zu seinen anwesenden Berufskollegen eindeutig
Stellung gegen die Sterilisation" von als "erbkrank"
bezeichneten Menschen. "Obwohl diese Aussage im Deutschen Ärzteblatt
abgedruckt [wurde], geschah Brons nichts;" ("er wurde sogar
zum Amtsleiter der Kassenärztlichen Vereinigung, Bezirksstelle
Dortmund, bestellt!"). Ausserdem ist "der Kölner Mediziner
Franz Vonessen (1892-1970)" zu nennen, "der seit 1929 als
leitender Stadtarzt amtierte. Vonessen hat sich 1934 mit den Bestimmungen
des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses"
konfrontiert gesehen. Obwohl ihn der Kölner Gesundheitsdezernent
Carl Coerper (1886-1960) bedrängte, die Durchführung des
Gesetzes in einem Stadtbezirk zu übernehmen, blieb Dr. Vonessen
standhaft und lehnte aus religiösen Gründen ab. ... Dr.
Vonessen ließ sich später in Köln als Arzt nieder,
"wobei seine gut besuchte Praxis zum Sammelpunkt für jene
wurde, 'die nicht zur Partei gehörten oder Gegner der Partei
waren.' Er unterstützte insbesondere verfolgte Jüdinnen
und Juden; Zitat Vonessen: 'Trotz Verbots habe ich alle Juden immer
behandelt und mich nie an den einschränkenden Anordnungen der
Gestapo und der Ärztekammer gestört.'"
Die
strafrechtliche Verfolgung von NS-Straftätern zu fordern bleibt
weiterhin notwendig, da eine Verjährung einer Verharmlosung dieser
Verbrechen gleichkommt. Zunächst ist die Ächtung der Taten
und die Erinnerung daran eine Selbstverständlichkeit. Sie ist
auch der Versuch, zumindest in der Wahrnahme und Erinnerung den lebenden
und ermordeten Opfern gerecht zu werden. Überdies ermöglicht
erst eine Verurteilung, den Opfern Entschädigung einzuklagen.
Ohne TäterInnen keine Opfer. Dazu schreibt Argyris Sfountouris,
Überlebender des Massakers von Distomo in Griechenland, begangen
von Gebirgsjägern der Wehrmacht am 10. Juni 1944: "Das ethische
Prinzip solcher Prozesse liegt nicht nur in der Bestrafung des Täters,
sondern in erster Linie in der Verurteilung der Tat! Dadurch erst
erhält die Geschichte ihren moralischen und didaktischen Wert."
Ebenso gilt es, das Ausbleiben und Vermeiden von NS-Strafprozessen
in der BRD und in der DDR zu skandalisieren und wahrzunehmen, was
diese mangelnden Brüche über den "Zustand der Republik"
aussagen. Seit 1990 haben Re-Nationalisierungsdiskurse und Schlussstrichforderungen
vermehrt gerade in der sogenannten Mitte der Gesellschaft Konjunktur.
Es ist kein Zufall, dass den Opfern des 17. Juni 1953 in Jena an prominenter
Stelle gedacht wird, während für die Opfer deutscher NS-TäterInnen
lediglich wenige und im öffentlichen Raum unauffällige Gedenksteine
existieren.
[Hintergrundinfos
und Aufruf]
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